INTEGRATION

Als integrativer Waldorfkindergarten bieten wir vier Plätze für Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf an. Zu den zwei pädagogischen Fachkräften ist für die Betreuung eine heilpädagogische Fachkraft ergänzend tätig. Auf Grundlage unserer Konzeption der Waldorfpädagogik und der anthroposophischen Heilpädagogik, wie sie in dem anthroposophischen Menschenbild wurzelt, verstehen wir die gemeinsame Betreuung aller Kinder unseres Kindergartens im inklusiven Sinne. Demnach zeigt sich jedes Kind als Individualität mit einem eigenen Schicksal, ihm eigenen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Daher ist es unser Anliegen, jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Im Sinne der Inklusion steht das Gruppenleben, das soziale Miteinander der Kinder und die Pflege des Gemeinschaftslebens im Vordergrund. 

Innerhalb dieses Gemeinschaftslebens vollzieht sich die individuelle pädagogische und heilpädagogische Begleitung und Förderung der Kinder. Bei besonderem Förderbedarf ist eine heilpädagogische Einzelförderung und/oder Kleingruppenarbeit möglich. Die heilpädagogische Förderung wird durch die von uns angebotenen Therapien ergänzt.

Die Aufnahme als Integrationskind erfolgt nach der Anerkennung des Integrationsstatus durch das jeweils zuständige Gesundheits- oder Jugendamt.